Praktische Informationen
Informationen zum Wohnen in Zürich
Informationen zum Wohnen in der Schweiz
Mietzins und Mietkaution
In der Regel wird der Mietzins in der Schweiz einen Monat im Voraus bezahlt. Das heisst, immer am Ende des Vormonats wird die Miete für den kommenden Monat fällig.
Der Vermieter kann eine Mietkaution, oder auch Mietsicherheit genannt, verlangen. Diese darf maximal drei Monatsmieten betragen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen werden im Normalfall im Mietvertrag festgehalten. Die vertraglich abgemachten Fristen dürfen jedoch nicht kürzer sein als:
- 3 Monate für möblierte und unmöblierte Wohnungen, unmöblierte WG-Zimmer sowie für unmöblierte Einzelzimmer.
- 2 Wochen für möblierte Einzelzimmer.
Eine Kündigung hat immer schriftlich (eingeschriebener Brief) zu erfolgen.