Ablauf Wohnungszuteilung

Der Antrag muss vom einladenden Institut bzw. der einladenden Professor/In eingereicht werden. Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich bei uns einzureichen. Unabhängig davon, muss bei Anträgen für reguläre Gastprofessoren/-Innen-Aufenthalte, der entsprechende Protokollauszug der Departements-Konferenz nachgereicht werden. Nur dann wird die Wohnungsofferte offiziell bestätigt.

Gastprofessorinnen/-professoren

ca. 3-4 Monate vor Mietbeginn:

  • Wohnungsangebot von uns an die Ansprechperson des Instituts
  • Zusage des Gastes innert einer Woche
  • Wohnungsbestätigung von uns an die Ansprechperson des Instituts, sofern der Protokollauszug der DK vorliegt

Andere Gäste/Mitarbeiter-/Innen

ca. 4-6 Wochen vor Mietbeginn:

  • Wohnungsangebot bzw. Absage von uns an die Ansprechperson des Instituts
  • Zusage des Gasts innert einer Woche
  • Wohnungsbestätigung von uns an die Ansprechperson des Instituts
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