Ablauf Wohnungszuteilung
Der Antrag muss vom einladenden Institut bzw. der einladenden Professor/In eingereicht werden. Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich bei uns einzureichen. Unabhängig davon, muss bei Anträgen für reguläre Gastprofessoren/-Innen-Aufenthalte, der entsprechende Protokollauszug der Departements-Konferenz nachgereicht werden. Nur dann wird die Wohnungsofferte offiziell bestätigt.
Gastprofessorinnen/-professoren
ca. 3-4 Monate vor Mietbeginn:
- Wohnungsangebot von uns an die Ansprechperson des Instituts
- Zusage des Gastes innert einer Woche
- Wohnungsbestätigung von uns an die Ansprechperson des Instituts, sofern der Protokollauszug der DK vorliegt
Andere Gäste/Mitarbeiter-/Innen
ca. 4-6 Wochen vor Mietbeginn:
- Wohnungsangebot bzw. Absage von uns an die Ansprechperson des Instituts
- Zusage des Gasts innert einer Woche
- Wohnungsbestätigung von uns an die Ansprechperson des Instituts